Mietverwaltung

Verwaltung von vermieteten Immobilien / Neuwied

Umfang der regulären Verwaltertätigkeit Der Rahmen der Aufgaben wird individuell in einem Vertrag mit Ihnen zusammen festgehalten.


  • Vertretung des Eigentümers in allen die Mieterverwaltung betreffenden Angelegenheiten.

  • Führen des notwendigen Schriftverkehrs.

  • Führen aller notwendigen Verhandlungen mit Mietern, Pächtern und Dritten zur Wahrnehmung und Erhaltung der dem Eigentümer zustehenden Vermieterrechte.

  • Verhandeln mit Behörden und Dritten, sofern es um Belange im Zusammenhang mit den Mietern geht.

  • Kündigen von Miet-/Pachtverhältnissen. Veranlassen des zur Räumung Erforderlichen, bei Streitigkeiten unter Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes.

  • Durchführung von Mieterhöhungsverlangen nach Beauftragung durch den Eigentümer.

  • Übertragung der Prozessvollmacht an Rechtsanwälte im Falle eines gerichtlichen Vorgehens gegen Mieter oder Dritte.

  • Unterrichtung des Eigentümers über wichtige Vorgänge durch Kopien des Schriftwechsels.

  • Die Verwaltung legt bei einer Bank oder Sparkasse ihrer Wahl ein Mietkonto als ‚offenes Treuhandkonto' an, Falls vereinbart, wird ein Bankkonto des Eigentümers benutzt, über welches der Verwaltung Verfügungsberechtigung erteilt und das für die Online-Kontoführung eingerichtet wird.

  • Einziehen der Grundmieten, Neben- und Betriebskosten im Bankeinzugsverfahren und Verbuchung der Beträge.
    Überwachen der pünktlichen Mietzahlungen.
    Mahnung säumiger Mieter/Pächter.

  • Beauftragen von Rechtsanwälten mit der Beitreibung von Miet- und Pachtgeldern nach erfolglosem Mahnverfahren.

  • Der Eigentümer ist verpflichtet, der Verwaltung sofort anzuzeigen, wenn Mieten oder sonstige das Haus betreffende Zahlungen unmittelbar bei ihm eingehen oder von ihm geleistet werden.

  • Die Verwaltung übernimmt hinsichtlich der Geldverwaltung die Pflicht, alle im Rahmen der Mietverwaltung eingehenden Gelder als Fremdgeld streng getrennt zu halten von ihrem Eigengeld.

  • Zahlen sämtlicher das Mietobjekt betreffender Steuern, Gebühren und Abgaben sowie Zins- und Tilgungsleistungen aus Schuldverhältnissen, die auf dem Mietobjekt ruhen, Handwerkerrechnungen und sonstiger Aufwendungen für das Haus aus dem Mietkonto, soweit die hierfür erforderlichen Unterlagen vollständig und rechtzeitig der Verwaltung vorliegen und ausreichende Geldmittel zur Verfügung stehen.

  • Erfassen aller Einnahmen und Ausgaben nach den Grundsätzen einer ordnungsgemäßen Buchführung.

  • Jährliche Kostenzusammenstellung für die Heiz-/Warmwasserkostenabrechnung durch die Wärmemessdienste (entfällt, da Mieter eigenverantwortlich abrechnen)

  • Jährliche Betriebskostenabrechnung mit den Mietern.

  • Jährliche Berichterstattung über das erwirtschaftete Ergebnis sowie regelmäßige Abschlagszahlungen in festzulegendem Turnus nach Liquidität auf dem Mietkonto.

  • Festlegen und Überwachen von Mietkautionen.

  • Anlage freier Geldmittel als Festgeld, wenn vom Eigentümer gewünscht.

  • Information des Eigentümers bei zu erwartender Kontounterdeckung.

  • Bereitstellung von Zwischeninformationen an den Eigentümer durch zusammengefasste Daten über Miet- und Kontenentwicklung nach Abforderung.

  • Veranlassen notwendiger Instandhaltungen.

  • Durchführung von Abnahmen bei Wohnungsräumung und Erstellen eines Übergabeprotokolls.

  • Mitwirkung bei Modernisierungs- und Energiesparmaßnahmen mit ihren Auswirkungen.

  • Übergeben der Wohnung an neue Mieter.

  • Durchführung der Hausordnung

  • Auswählen, Einarbeiten und Überwachen eines Hausmeisters, wenn erforderlich.